Planung und Vorbereitung

Wer im Ausland studieren oder dort ein Praktikum absolvieren möchte, tut gut daran, sich frühzeitig Gedanken über Ziel, Zweck und Ausgestaltung des Auslandsaufenthaltes zu machen. Je nach Zuschnitt des Auslandsvorhabens und je nach angestrebtem Stipendium beträgt die Vorlaufzeit zwischen 12 und 18 Monaten!

1.Schritt: Allgemeine Orientierung

Erste Anlaufstelle ist stets die Studienberatung Islamwissenschaft.

Allgemeine Hilfestellung bei der Auswahl der für Sie passenden Programme oder der für Ihr Vorhaben geeigneten Organisationsformen bietet das Infozimmer des Dezernats Internationale Beziehungen, wo Mitarbeiter*innen für erste Fragen zur Verfügung stehen und ausführliches Informationsmaterial ausliegt.

Zudem unterstützen Sie der ERASMUS-Fachkoordinator des Seminars für Sprachen und Kulturen der Vorderen Orients (Prof. Dr. Henning Sievert, Islamwissenschaft) sowie die Studienberatung Islamwissenschaft bei der Suche nach der für Sie geeigneten Organisationsform.

2.Schritt: Konkrete Planung

Spätestens nachdem Sie sich prinzipiell über für Sie und Ihr Vorhaben geeignete Aufenthaltsformen und Finanzierungsmöglichkeiten informiert haben, sollten Sie sich mit der Studienberatung Islamwissenschaft bzw. dem ERASMUS-Fachkoordinator des Seminars für Sprachen und Kulturen der Vorderen Orients (Prof. Dr. Henning Sievert) in Verbindung setzen.

Spätestens nachdem Sie sich prinzipiell über für Sie und Ihr Vorhaben geeignete Aufenthaltsformen und Finanzierungsmöglichkeiten informiert haben, sollten Sie sich mit der Studienberatung Islamwissenschaft bzw. dem ERASMUS-Fachkoordinator des Seminars für Sprachen und Kulturen der Vorderen Orients (Prof. Dr. Henning Sievert) in Verbindung setzen.

3.Schritt: Bewerbung

ERASMUS

Sollten Sie sich für ein Auslandsstudium oder –praktikum im Rahmen des ERASMUS-Programms entschieden haben, sollten Sie sich möglichst frühzeitig nach Rücksprache mit der Studienberatung mit dem Fachkoordinator (Prof. Dr. Henning Sievert, Islamwissenschaft) in Verbindung setzen. Ihr Schreiben sollte bereits folgende Punkte umfassen:

  • Kurze Angaben zum bisherigen Studienverlauf und der Motivation für den Auslandsaufenthalt
  • Die Universität, an der Sie sich um einen Auslandsstudienplatz bewerben möchten
  • Den Zeitraum, den Sie an der Zieluniversität verbringen möchten.
  • Angaben zum derzeitigen Planungsstand (z.B. Gesprächsstand mit der Studienberatung Islamwissenschaft).
  • Eventuell Angaben zu bereits vorhandenen Kenntnissen in der Sprache des Ziellandes.

Der Fachkoordinator betreut Sie im Anschluss bei der Durchführung der konkreten Bewerbungsschritte um ein ERASMUS-Stipendium. Genauere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen, den Rechten und Pflichten während des ERASMUS-Austauschs sowie zur Bewerbung finden Sie hier.

Andere Fördermöglichkeiten und individuell organisierte Auslandsaufenthalte

Auch außerhalb der ERASMUS-Förderlinie ergeben sich Möglichkeiten, einen individuell geplanten und organisierten Auslandsaufenthalt fördern zu lassen. Allgemeine Informationen zu alternativen und weiterführenden Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier unter der Überschrift Austauschprogramme.

4.Schritt: Der Auslandsaufenthalt

Halten Sie während Ihres Auslandsaufenthalts bitte stets Kontakt mit der Studienberatung Islamwissenschaft, um eventuelle Planänderungen oder Veränderungen bei den voraussichtlich zu erbringenden Leistungen zu besprechen! Dies erleichtert nach Ihrer Rückkehr die Anrechnung von Leistungen ungemein.

5.Schritt: Rückkehr

Treten Sie nach Ihrer Rückkehr, sobald Leistungsnachweise (z.B. Transcript of Records) der Gastuniversität oder andere Bescheinigungen über erbrachte Leistungen (Zertifikate von Sprachschulen usw.) vorliegen, bitte in Kontakt mit der Studienberatung Islamwissenschaft. Diese sichtet die von Ihnen gesammelten Leistungsnachweise und setzt sie mit dem zuvor geschlossenen Learning Agreement ins Verhältnis, um die Anrechnung vorzunehmen.

Die Abschrift der Leistungsnachweise muss zusammen mit einem Bericht auch beim ERASMUS-Fachkoordinator abgegeben werden.

Genaueres zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien finden Sie auch hier.

Zuletzt bearbeitet von: E-Mail
Letzte Änderung: 01.06.2023
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