Master Islamwissenschaft

Kurzsteckbrief

  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • 100%, zwei Begleitfachoptionen
  • Zulassung gemäß Zulassungsordnung
  • Intensive fortgeschrittene Sprachausbildung mit Fokus auf Lese-, Übersetzungs- und grammatischen Analysefähigkeiten in der Schwerpunktsprache
  • Intensive Sprachausbildung mit Fokus auf Lese-, Übersetzungs- und grammatischen Analysefähigkeiten in einer dritten nahöstlichen Quellensprache
  • Umfangreiche Wahlmöglichkeiten
  • Fundierte und umfassende methodische Ausbildung im Umgang mit nahöstlichen Quellentexten
  • Forschungsorientierte Ausbildung
  • Optimaler Betreuungsschlüssel
  • Individuell geförderte Auslandsaufenthalte

Profil des Heidelberger M.A.-Studiengangs Islamwissenschaft

Islamwissenschaft wird in Heidelberg als historische Kultur- und Regionalwissenschaft Vorderasiens, Nordafrikas und Südosteuropas auf philologischer Grundlage betrieben. Der Masterstudiengang zielt darauf, Originaltexte auf Arabisch, Türkisch oder Persisch wissenschaftlich zu analysieren, selbständig Forschungsfragen zu bearbeiten und kritisch zu reflektieren. Dazu vermittelt er gründliche Kenntnisse historischer und philologischer Methoden sowie von Geschichte, Kultur, Religion und Gesellschaft des Vorderen Orients in der Neuzeit und bis an die Gegenwart. Auf diese Weise werden aktuelle Fragen in historischer Tiefe und historische Themen unter heute relevanten Aspekten bearbeitet.

Die größtenteils frei wählbaren Lehrveranstaltungen knüpfen an laufende Forschungsprojekte an und öffnen Perspektiven zur Erweiterung des fachlichen Horizonts. Die fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Geschichte der Neuzeit und Moderne sowie Religion und Gelehrsamkeit vor allem im Osmanischen Reich und in den rund dreißig postosmanischen Nachfolgestaaten. Dies schließt Themenbereiche wie etwa Kommunikation und Verflechtung innerhalb nahöstlicher Gesellschaften wie auch mit Europa und Südasien oder den Übergang von multireligiösen und multilingualen Reichen zu Kolonialherrschaft und Nationen der Moderne ein.

Viele Forschungsfragen können nur auf Grundlage osmanisch-türkischer und arabischer Originaltexte ernsthaft bearbeitet werden. Unzählige solche Texte schlummern unentdeckt in Archiven und Bibliotheken, und bereits das Masterstudium bietet in Heidelberg die Möglichkeit, sich gedrucktem, digitalem und handschriftlichem Originalmaterial auf Türkisch oder Arabisch zu nähern.

Die Abteilung Islamwissenschaft des Seminars für Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients zeichnet sich durch intensive Betreuungsmöglichkeiten und ein breites Lehrangebot aus. Zugleich kooperiert sie eng mit benachbarten Einrichtungen wie der Hochschule für Jüdische Studien, dem Historischen Seminar, dem Südasieninstitut und dem Centre for Asian and Transcultural Studies.

Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Den Zugang zum Master Islanmwissenschaft regelt die Zulassungsordnung

Zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisen sind:

  • Ein mit überdurchschnittlichem Erfolg (Gesamtnote min. 2,3) erworbener B.A.-Abschluss im Studiengang Islamwissenschaft oder in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt.
  • Lesekenntnisse in Englisch und Französisch (Französisch auf Antrag durch eine weitere lebende, europäische Fremdsprache ersetzbar)

Hinzu treten zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisende Kenntnisse in zwei nahöstlichen Quellensprachen:

  • Arabisch oder Türkisch mindestens B2
  • zweite Quellensprache (auch Persisch) mindestens B1

Neueinschreibungen in den Masterstudiengang sind nur zum Wintersemester möglich! Einschreibungen zum Sommersemster können nur in höhere Fachsemester bei Vorliegen entsprechender Nachweise vorgenommen werden. Bei Fragen zur Einschreibung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung Islamwissenschaft.

Um sich für dieses Master-Programm (Islamwissenschaft) zu bewerben, müssen Sie Ihre Unterlagen online erfassen lassen. Hierfür erstellen Sie sich auf der neuen digitalen Plattform der Universität (HeiCO) einen Account  und folgen den Anweisungen. https://heico.uni-heidelberg.de/heiCO/ee/ui/ca2/app/desktop/#/login

Beachten Sie bitte, dass für deutsche und nicht-deutsche Studienbewerber jeweils unterschiedliche Fristen und Regelungen Anwendung finden!

Gesamtdarstellung der Studienstruktur

Sprachlicher Bereich

Im Rahmen des Masterstudiengangs Islamwissenschaft wird eine dritte nahöstliche Quellensprache (Arabisch, Türkisch oder Persisch) erlernt. Bei Vorliegen von Sprachqualifikationen in alle drei curricularen Sprachen sind auch andere fachrelevante Quellensprachen aus dem Angebot der Universität wählbar. Der Spracherwerb erfolgt während der ersten drei Fachsemester in drei aufeinander aufbauenden Sprachkursen.

Diese Sprachkurse werden durch ein zwei Semester umfassendes Wahlpflichtmodul im Sprachbereich erweitert, vertieft und/oder ergänzt, in dem zwei Übungen frei aus dem Sprachangebot des Studiengangs gewählt werden können. Dieser Wahlpflichtbereich kann entweder der Begleitung des Sprachkurses dienen oder aber Kenntnisse in den aus dem B.A.-Studium mitgebrachten Quellensprachen vertiefen und ausdifferenzieren.

Praktische und forschungsorientierte Anwendung finden die Sprachkenntnisse außerdem in den Begleitveranstaltungen zu den Hauptseminaren im inhaltlichen Studienbereich. 

Inhaltlicher Bereich

Im inhaltlichen Studienbereich sind fünf Module zu absolvieren. Kern bilden hierbei die IWMA 4, 5 und 6, die jeweils ein an laufender Forschung orientiertes Hauptseminar in den Mittelpunkt stellen, um das Wahlpflicht- und Pflichtbereiche gruppiert sind. Im Rahmen der Wahlpflichtbereiche können Studierende das jeweils gewählte Hauptseminar frei um andere Lehrformate (Übungen, Lektüren, Vorlesungen etc.) ergänzen, die ihnen in thematischer und/oder methodischer Hinsicht fruchtbar erscheinen und so eigene Schwerpunktsetzungen vornehmen. In den Pflichtbereich der Module IWMA 5 und 6 wird das jeweilige Hauptseminar durch eine feste Begleitveranstaltung ergänzt, die vor allem der gemeinsamen praktischen Arbeit an Quellen gewidmet sind, die für das Thema des Hauptseminars eine Rolle spielen. Hier werden Studierende intensiv mit forschungsorientierten Arbeitsweisen vertraut gemacht. Gleichzeitig wird der selbständige Umgang mit Originalquellen eingeübt und vertieft.

Weitere Möglichkeiten zur selbständigen Profilbildung ermöglicht das Modul IWMA 7, das aus einem 6 LP umfassenden Wahlpflichtbereich besteht, in dem Studierende frei aus dem Lehrangebot des Faches wählen können.

Bereits ab dem zweiten Semester können Studierende das Modul IWMA8 besuchen, das die Forschungsbezüge des Master-Studiengangs Islamwissenschaft weiter ausbaut und vertieft: Zwei aufeinanderfolgende Kolloquien (eines davon ist der Präsentation des Themas der Masterarbeit gewidmet) bringen die Studierenden in intensiven Kontakt nicht nur mit anderen angehenden Absolvent*innen und ihren Projekten, sondern vor allem mit Fragen der derzeit am Seminar durchgeführten Forschungsprojekten. Hier werden Formen des wissenschaftlichen Austauschs und der Diskussion eingeübt und vertieft. Gleichzeitig ermöglichen die Kolloquien eine organische Entwicklung eigener Forschungsinteressen.

Das vierte Fachsemester schließlich ist dem Abfassen der Masterarbeit gewidmet.

Mündliche Masterprüfung und Masterarbeit

Nach Ablegen aller studienbegleitenden Prüfungsleistungen wird die mündliche Masterprüfung. Die mündliche Masterprüfung dauert ca. 45 Minuten und umfasst drei Themenfelder, die individuell mit dem/der jeweils zuständigen BetreuerIn abgesprochen werden. .

Die Masterarbeit wird im vierten Fachsemester angefertigt und hat eine Länge von ca. 70-80 Seiten.

Master-Begleitfach Islamwissenschaft

Der Master-Studiengang Islamwissenschaft bietet zwei Begleitfach-Optionen an:

  • Sprachliche Option: Diese richtet sich an Studierende ohne vorherigen Abschluss im Fach Islamwissenschaft und besteht aus einem drei Semester dauernden Sprachkurs in einer der drei curricularen Sprachen (Arabisch, Türkisch oder Persisch), der im dritten Semester um eine frei wählbare Sprachübung ergänzt wird. Die Option richtet sich vor allem an Studierende anderer Fächer, die eine der angebotenen Sprachen in ihren Masterstudiengang „importieren“ möchten.
  • Inhaltliche Option: Für diese Option gelten dieselben Zugangsvoraussetzungen wie für den 100%-Master Islamwissenschaft. Aufbauend auf den im B.A.-Studium erworbenen sprachlichen und inhaltlichen Kenntnissen können diese im Rahmen zweier inhaltlicher Module weiter vertieft werden: Studierende dieser Studienoption absolvieren in den ersten beiden Fachsemestern ein Wahlpflichtmodul, in dessen Rahmen Seminare, Vorlesungen und Übungen aus dem Angebot des Faches frei kombiniert werden können. Im dritten Fachsemester muss ein Hauptseminar und die zugehörige Begleitveranstaltung belegt werden.

Berufliche Perspektiven

Der Masterstudiengang „Islamwissenschaft“ ist ein im allgemeinen Sinne vor allem bildender Studiengang, der nicht auf ein festes Berufsbild mit eindeutig definierten Qualifikationen zielt, sondern in erster Linie auf akademische Qualifikation und selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, etwa im Rahmen einer Promotion.

Gleichzeitig lassen sich die im Masterstudium erworbenen Fähigkeiten der wissenschaftlichen Analyse, Kritik und Selbständigkeit, der reflektierten Kulturkenntnis und nicht zuletzt die Sprachkenntnisse auf zahlreiche andere Kontexte zu übertragen. Daher eröffnet der Masterabschluss anders als der Bachelor grundsätzlich die Möglichkeit, leitende und gestaltende Aufgaben in fachnahen Bereichen zu übernehmen. Im außerakademischen Bereich sind passende, durch Praktika erworbene Zusatzqualifikationen hilfreich. Typische Berufsfelder für Masterabsolventen im Fach Islamwissenschaft sind:

  • Öffentlicher Dienst und Sicherheitsbehörden
  • Internationale und supranationale Organisationen
  • Nichtregierungsorganisationen, humanitäre Organisationen
  • Kulturelle Institutionen
  • Außenhandel
  • Politik- und Wirtschaftsberatung
  • Interkulturelle Kommunikation
  • Integrationsarbeit
  • Sprachlehre
  • Erwachsenenbildung

Prüfungsordnung und Modulhandbuch

Zuletzt bearbeitet von: E-Mail
Letzte Änderung: 06.03.2024
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