Anrechnung von Leistungen

Grundsätzliche Informationen zur Anrechenbarkeit von im Ausland erworbenen Leistungen finden Sie hier.

Im Falle eines ERASMUS-Austauschs schließen Sie über die Studienberatung Islamwissenschaft ein sogenanntes Learning Agreement ab, das die während Ihres Aufenthalts zu erbringenden Leistungen und deren spätere Anerkennung regelt. Das aktuelle Formular für ein solches Learning Agreement finden Sie hier.

Genauere Angaben zur Anrechnung von im Ausland während eines ERASMUS-Aufenthalts erbrachten Studien finden Sie auch hier.

Sollten Sie sich nicht mit ERASMUS im Ausland befunden haben, schließt die Fachstudienberatung Islamwissenschaft vor Ihrer Abreise einen auf Ihr Auslandsvorhaben abgestimmten Anerkennungsvertrag mit Ihnen ab. In diesem werden, ähnlich wie im ERASMUS Learning Agreement, die zu erbringenden Leistungen und deren spätere Anrechenbarkeit festgelegt. Aufgrund der Vielfalt der Möglichkeiten individuell organisierter Auslandsaufenthalte werden diese Anerkennungsverträge individuell und formlos aufgesetzt und sind nach der Rückkehr der Studienberatung Islamwissenschaft erneut vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass ein Ersatz von Sprachkursstufen (Arabisch, Persisch, Türkisch I-IV) durch im Ausland erbrachte, außeruniversitäre Leistungen (private Sprachschulen etc.) leider nicht möglich ist!

Halten Sie bitte vor und während Ihres Auslandsaufenthaltes Kontakt mit der Studienberatung Islamwissenschaft, um spätere Probleme bei der Anrechnung zu vermeiden. Kommunizieren Sie vor allem Planänderungen schnell und zeitnah, um eventuelle Änderungen des Anerkennungsvertrags vor Ihrer Rückkehr zu regeln und festzuschreiben.

Bitte beachten Sie auch die prinzipiellen Anmerkungen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen auf den Seiten des Dezernats für Internationale Beziehungen (insbesondere zur Notenumrechnung).

Bei der Anrechnung von Studienleistungen im In- und Ausland für die Fächer Islamwissenschaft und Nahoststudien findet die von der Philosophischen Fakultät der Universtität Heidelberg erarbeitete Anerkennungssatzung Anwendung, die auch der Lissabon-Konvention zur Anerkennung von im Ausland erbrachter Studienleistungen enspricht.

 

Zuletzt bearbeitet von: E-Mail
Letzte Änderung: 29.08.2023
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